Kosir Advanced Shop & Light Solutions

Firmensitz.

Tischler, Handwerk/Gewerbe

Wir bieten Lösungen / Entwurf, Planung und Ausführung aus einer Hand.

Wir planen nach genauer Analyse Ihrer Bedürfnisse, Ihrer mittel- und langfristigen Ziele die maßgerechte Einrichtungslösung, stylistisch auf Ihre Region, Ihre Intentionen und Vorstellungen abgestimmt und bewusst Kosten- / Nutzen-orientiert.

Unsere Flexibilität, unsere leistungsstarken Partner und unsere langjährige Erfahrung sind Ihr Vorteil.

Planung, Ladenbau, Lichttechnik:
Karl Kosir +43 (0) 660 6592824
office@kosir.at

Ladenbau

2001 - Firmengründung

2003 - Partnerschaftsvertrag mit "Electronic Partner 2000" offizieller Ladeneinrichter der EP: in Österreich

seit 2003 - vertreten bei der jährlichen Frühjahrsmesse der EP: in Salzburg

seit 2005 - jährlich bei der FUTURA im Messezentrum in Salzburg

Erfahrung im Ladenbau seit über 40 Jahren, Aneignung des fundamentalen Fachwissens in 30 Jahren Außendienst.

Unser Motto: Das Wichtigste ist ein zufriedener Kunde!

 

Referenzen

Modelle

 

Stadtwerke Voitsberg - Voitsberg, Steiermark - (Oktober 2003)

 

EP: Elektro Klingler - Oberau, Tirol - (Juni 2004)

 

EP: Elektro Mühlburger - Matrei, Osttirol - (September 2004)

 

EP: Elektro Schlick - St. Michael im Lungau, Salzburg - (September 2004)

 

EP: Elektro Rapold - Weissenbach, Niederösterreich - (Jänner 2005)

 

EP: Pfaffeneder - Neuhofen a.d. Ybbs, Niederösterreich - (Juni 2008)

 

diverse Ansichten

 

FUTURA 2008 - schwebender Ladenbau

 

 

Service wird bei uns groß geschrieben

serviceDer Kundennutzen ist bei uns in jeder Beratung oder Planung der zentrale Punkt. Jeder Arbeitsschritt soll zur Verbesserung des Kundennutzens beitragen. Nur eine partnerschaftliche und auf Vertrauen basierende Zusammenarbeit führt zum gewünschten Erfolg.

Auch nach Fertigstellung sind wir für Sie da. Oft sind es Kleinigkeiten, die das Leben erleichtern. Wir nehmen auch diese ernst.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Kosir und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die Firma Kosir nicht an, es sei denn, die Firma Kosir hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verkaufsgeschäfte mit dem Käufer oder seinem Rechtsnachfolger.
  3. Erfüllungsort ist Steyr / Oberösterreich.
  4. Gerichtsstand ist Steyr, auch für Wechsel- und Scheckklagen.
  5. Vertragsinhalt
    1. Angebote des Verkäufers sind im Hinblick auf Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Aufträge des Käufers werden durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers für diesen verbindlich.
    2. Blockaufträge sind jedoch zulässig.
    3. Umdispositionen im Rahmen des erteilten Auftrages sind nur in beiderseitigem Einverständnis zulässig.
  6. Lieferung
    1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Lager der Firma Kosir an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Versandart und –weg bestimmt der Verkäufer, sofern nicht der Käufer ausdrücklich etwas anderes vorschreibt. Die Transportgefahr trägt in jedem Falle der Käufer.
    2. Bei Lieferung ab auswärtigem Lager wird die Fracht ab Fabrik berechnet.
    3. Käufer, die Ihre Handelsniederlassung am Ort des Verkäufers haben, zahlen keine Transportkosten.
    4. Verpackung wird nur berechnet, soweit eine Spezialverpackung vom Käufer gewünscht wird. Bei Verwendung von Leihbehältern trägt der Käufer die Fracht- und Mietkosten.
    5. Pappkartons sind nicht Bestandteil der Verpackungsverordnung. Es handelt sich bei diesen um produktionstechnische Hilfsmittel, deren Entsorgung durch den Käufer vorzunehmen ist.
    6. Die Ware ist unversichert zu versenden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Wenn infolge des Verschuldens des Käufers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.
    7. Liefertermine werden im Rahmen der vorhersehbaren betrieblichen Möglichkeiten des Verkäufers zugesichert und sind unverbindlich. Über- und Unterlieferungen müssen wir uns bei allen Aufträgen bis zu 10% vorbehalten. Voraussetzung für Produktion und Lieferung ist, daß die zur Deckung bestimmten Rohstoffe und Energien dem Verkäufer vereinbarungsgemäß zur Verfügung stehen. Andernfalls wird der Käufer unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Ein bereits bezahlter Verkaufspreis wird unverzüglich rückerstattet.
    8. Bei Lieferung in Teilmengen (Abrufaufträge bzw. Kontrakte) innerhalb eines in der Auftragsbestätigung bestimmten Zeitraumes hat der Käufer die Einteilung der Einzellieferungen in einem angemessenen und zumutbaren Zeitraum vor dem gewünschten Liefertermin durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer vorzunehmen. Bei Abrufaufträgen oder Kontrakten ohne festen Endtermin hat die Lieferung und Abnahme spätestens innerhalb von 6 Monaten ab Vertragsschluß zu erfolgen.
  7. Unterbrechung der Lieferung
    1. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, sowie solchen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als 1 Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Lieferungsfrist bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens um 5 Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert. Die Verlängerung tritt nicht ein, wenn der anderen Partei nicht unverzüglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung gegeben wird, sobald zu übersehen ist, daß die vorgenannten Fristen nicht eingehalten werden können.
    2. Schadenersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.
  8. Nachlieferfrist
    1. Ist der Verkäufer mit der Lieferung im Verzuge, so bewilligt der Käufer eine Nachlieferungsfrist von 6 Wochen, die erst nach Ablauf der Lieferfrist schriftlich gestellt werden kann.
    2. Der Anspruch auf Schadensersatz wird – mit Ausnahme der Haftung bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragsverletzung – beschränkt auf höchstens 5% des Nettopreises. Die Geltendmachung entfernter Schäden ist ausgeschlossen.
  9. Mängelrügen

    Reklamationen über fehlerhafte oder unvollständige Lieferungen sind per Einschreiben innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort zu erheben. Die gerügte Ware ist kostenlos zu verwahren, da andernfalls das Rügerecht verloren geht. Dem Käufer zumutbare oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, des Gewichts und der Ausführung berechtigen nicht zur Mängelrüge. Bei versteckten Mängeln beträgt die Rügefrist 1 Monat. Bei begründeter Reklamation wird die Ware zurückgenommen. Das Recht auf Ersatzlieferung geht unter, falls nicht innerhalb einem Monat ab Vollzug der Wandlung ausgeliefert wird. Nur dann hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns (höchstens 5% des Nettopreises unserer Ware), abzüglich ersparter Aufwendung. Der Verkäufer kann darauf bestehen, daß anstelle der Wandelung (Rücknahme) der Kaufpreis gemindert wird. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist ausgeschlossen. Die Haftung des Verkäufers übersteigt in keinem Fall den Rechnungswert der Lieferware, bei der die Mängel reklamiert werden. Bei Ware, die ausdrücklich als Minderqualität oder Sonderposten verkauft wird, sind Mängelrügen und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Erhobene Reklamationen entbinden nicht von der Verpflichtung, Zahlung im Rahmen der getroffenen Vereinbarung zu leisten. Die Verjährungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung.
  10. Haftung des Verkäufers
    1. Soweit vorstehend nicht anderes schriftlich geregelt worden ist, ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden. Sie gilt ferner nicht, wenn Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder aufgrund vom Verkäufer erteilten Garantie geltend gemacht werden. Schließlich gilt sie nicht, soweit der Verkäufer fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt. In diesem Falle ist die Ersatzpflicht des Verkäufers auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
    2. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
  11. Rechnung und Zahlung

    Die Angebotspreise sind ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich angegeben. Der Käufer trägt die Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe am Tag der Ausführung der Lieferung, etwaige nachträgliche gesetzliche Änderungen werden entsprechend der gesetzlichen Regelung nachbelastet oder rückvergütet. Die Rechnung wird vom Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet, gleichgültig ob Warenschulden, Nebenkosten, Diskontspesen oder andere Schulden. Maßgebend für den Tag der Abfertigung der Zahlung ist in jedem Falle der Postabgangsstempel. Bei Banküberweisungen gilt der Vortag der Gutschrift der Bank des Lieferanten als Tag der Abfertigung der Zahlung.
  12. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen ab Mahnung berechnet in Höhe der Kosten, die dem Lieferanten durch Kreditaufnahme bei seiner Bank entstehen. Es sind dann auch die anfallenden Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug sind auch bisher nicht fällige Rechnungen sofort netto fällig. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist der Verkäufer zu weiteren Lieferungen nicht verpflichtet. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann der Verkäufer für die noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse verlangen. Es kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden.
  13. Zahlungsweise

    Zulässige Zahlungsmittel sind Barzahlung, Bank- oder Postbanküberweisungen. Ebenso Kreditkartenzahlungen, soweit der Lieferant diese bei der Auftragsannahme angibt. Wechsel, soweit sie hereingenommen werden, werden nur gegen Erstattung der Kosten und Spesen angenommen, natürlich nur zahlungshalber. Jede andere Zahlungsweise bedarf der gegenseitigen Zustimmung.
  14. Eigentumsvorbehalt
    1. Alle gelieferten Waren, auch bereits bezahlte, bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur Begleichung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung entstandenen Ansprüche, insbesondere eines etwaigen Kontokorrentsaldos, und bis zur Einlösung in Zahlung gegebener Wechsel. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um Warenlieferungsansprüche, Nebenforderungen oder um Ansprüche aus irgendwelchen anderen Rechtsgeschäften handelt.
    2. Die Ware ist vom Käufer gegen Feuer und Diebstahl zu versichern, der Abschluß dem Verkäufer auf Verlangen nachzuweisen. Kommt der Käufer letzterem Verlangen nicht unverzüglich nach, ist der Verkäufer berechtigt, die Versicherung für Rechnung des Käufers zu besorgen.
    3. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsgang an Dritte weiter zu veräußern oder sonst zu verwenden, solange er nicht in Verzug ist, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß Ziffern c, d an den Verkäufer abgetreten werden.
    4. Verlängerter Eigentumsvorbehalt. Zur Sicherung für den Verkäufer tritt der Käufer bereits bei Abschluss des Kaufes unter Eigentumsvorbe- halt die ihm aus einer eventuellen Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer sicherheitshalber an den Lieferanten ab, und zwar gleichgültig, ob es sich um die gelieferte Ware in unbearbeitetem oder bearbeitetem Zustand handelt oder um eine durch Mitverarbeitung der gelieferten Ware entstandene neue Sache, an der nach vorstehenden Vereinbarungen dem Lieferanten das Eigentum bzw. Miteigentum zusteht. Dem Käufer wird die Einziehungsbefugnis eingeräumt, jedoch nur solange er seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommt. Kommt der Käufer mit der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer in Verzug, so kann der Verkäufer die Einziehung der Forderungen betreiben. Auf Wunsch sind ihm Angaben über die Person der Kunden und über die Höhe usw. der Forderungen zu machen.
    5. Der Veräußerer der Vorbehaltsware verpflichtet sich auf Verlangen des Käufers zur Rückübertragung des Wertes, der die Forderung um mehr als 20% übersteigt.
    6. Kommt der Käufer gegenüber dem Verkäufer in Zahlungsverzug, so kann letzterer nach seinem Ermessen unverzüglich von einzelnen oder von allen zwischen den Parteien bestehenden Verträgen zurücktreten. In diesem Falle oder wenn der Käufer die Zahlungen einstellt oder der Verkäufer sonstige Gründe hat anzunehmen, daß der Käufer nicht oder nicht mehr kreditwürdig ist, ist der Lieferant berechtigt, die unverzügliche Herausgabe der in seinem Sicherungseigentum bestehenden Waren zu verlangen. Hat sich der Verkäufer veranlaßt gesehen, von seinem Eigentumsvorbehaltsrecht Gebrauch zu machen und die Herausgabe gelieferter oder zur Sicherung übereigneter Waren zu verlangen, so kann er die erhaltenen Waren nach den Vorschriften über den Pfandverkauf verwerten und Ersatz für einen etwaigen Mindererlös und für alle entstandenen Kosten fordern.
  15. Datenschutz

    Der Käufer ist damit einverstanden, daß persönliche Daten seiner Bestellung elektronisch gespeichert und für die Zwecke der Geschäftsbeziehung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet werden.
  16. Recht

    Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  17. Besondere zusätzliche Bedingungen beim Kauf über unseren e-Shop
    1. Die Firma Kosir verpflichtet sich, die Bestellungen des Käufers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist die Firma Kosir zum Rücktritt berechtigt.
    2. Widerrufs- oder Rückgaberecht nach gültigem Gewerberecht für Internethandel. Der Käufer kann seinerseits schriftlich (auch per e-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware (bei Teillieferungen des ersten Teils) den Vertrag gegenüber der Firma Kosir widerrufen. Sofern der Bestellwert einschließlich der gültigen Mehrwertsteuer mehr als 140,00 Euro beträgt, erstattet die Firma Kosir die Kosten der Rücksendung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Firma Kosir ggf. eine durch die Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung einbehalten kann.
    3. Kein Widerrufs- oder Rückgaberecht gem. Gewerberecht besteht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt oder mit Zusatzausstattungen versehen werden.
    4. Sollte eine der vorgenannten Bedingungen unwirksam sein, so haben die Parteien sie durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. Sofern diese allgemeine Geschäftsbedingungen in unterschiedlichen Landessprachen verwendet werden, ist die Fassung in deutscher Sprache entscheidend für ihre Inhalt und Auslegung.